Rechtsprechung
   BFH, 18.12.2014 - III R 63/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,52963
BFH, 18.12.2014 - III R 63/13 (https://dejure.org/2014,52963)
BFH, Entscheidung vom 18.12.2014 - III R 63/13 (https://dejure.org/2014,52963)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - III R 63/13 (https://dejure.org/2014,52963)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,52963) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Abzug von Kinderbetreuungskosten für eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf ein Empfängerkonto

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9c Abs 1, EStG § 9c Abs 3 S 3, SGB 4 § 8a, EStG § 35a, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010
    Abzug von Kinderbetreuungskosten für eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf ein Empfängerkonto

  • Bundesfinanzhof

    Abzug von Kinderbetreuungskosten für eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf ein Empfängerkonto

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9c Abs 1 EStG 2009, § 9c Abs 3 S 3 EStG 2009, § 8a SGB 4, § 35a EStG 2009, EStG VZ 2009
    Abzug von Kinderbetreuungskosten für eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf ein Empfängerkonto

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes

  • rewis.io

    Abzug von Kinderbetreuungskosten für eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf ein Empfängerkonto

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9c Abs. 1, Abs. 3 Satz 3
    Abzug von Kinderbetreuungskosten für eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf ein Empfängerkonto

  • rechtsportal.de

    EStG § 9c Abs. 1, Abs. 3 Satz 3
    Voraussetzungen der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes

  • datenbank.nwb.de

    Abzug von Kinderbetreuungskosten für eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf ein Empfängerkonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abzug von Kinderbetreuungskosten für geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf Empfängerkonto

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kinderbetreuungskosten - und die geringfügig beschäftigte Betreuungsperson

  • lto.de (Kurzinformation)

    Betreuungskosten - Bares ist Unwahres

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Abzug von Kinderbetreuungskosten für geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf Empfängerkonto

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abzug von Kinderbetreuungskosten für geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf Empfängerkonto

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abzug von Kinderbetreuungskosten für eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf ein Empfängerkonto

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Voraussetzungen für Abzug von Kinderbetreuungskosten für geringfügig beschäftigte Betreuungsperson

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abzug von Kinderbetreuungskosten für geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf Empfängerkonto

  • Jurion (Kurzinformation)

    Steuerabzug von Kinderbetreuungskosten nur bei unbarer Zahlung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abzug von Kinderbetreuungskosten für geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf Empfängerkonto

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Kosten für Kinderbetreuung immer überweisen

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Kosten für Kinderbetreuung - Wie Babysitting steuerlich berücksichtigt werden kann

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuer: Kinderbetreuungskosten bei Barzahlung nicht absetzbar

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Voraussetzung für steuerliche Absetzung von Kinderbetreuungskosten

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Bekämpfung der Schwarzarbeit bei Kinderbetreuungskosten

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Nanny als Minijob - Zahlungsart entscheidet über Abzug

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Nachweisvoraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für Kinderbetreuung durch eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 249, 93
  • FamRZ 2015, 1189
  • BStBl II 2015, 583
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Niedersachsen, 20.03.2013 - 3 K 12356/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Abzug der Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 18.12.2014 - III R 63/13
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. März 2013  3 K 12356/12 aufgehoben.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 1116 veröffentlicht.

  • BFH, 10.04.1992 - III R 184/90

    Kürzung von Kinderbetreuungskosten (§ 33 c Abs. 1 EStG )

    Auszug aus BFH, 18.12.2014 - III R 63/13
    Beide Vorschriften erfassten "Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes" ohne danach zu differenzieren, ob diese Dienstleistungen im Rahmen eines Arbeits-, eines Dienst- oder eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses erbracht wurden (s. hierzu bereits Senatsurteil vom 10. April 1992 III R 184/90, BFHE 167, 436, BStBl II 1992, 814 zu § 33c EStG).
  • BFH, 11.05.2023 - III R 9/22

    Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG -

    Es fand unverändert Eingang in die ab 2006 beziehungsweise ab 2009 anzuwendenden Tatbestände für den Abzug von Kinderbetreuungskosten (vgl. § 4f, § 9 Abs. 5 Satz 1, § 9c und § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG a.F. sowie Senatsurteile vom 14.11.2013 - III R 18/13, BFHE 243, 514, BStBl II 2014, 383, Rz 10 ff. und vom 18.12.2014 - III R 63/13, BFHE 249, 93, BStBl II 2015, 583, Rz 15 ff.).
  • FG München, 24.08.2021 - 12 K 912/20

    Keine Sonderausgaben bei Barzahlung von Kinderbetreuungskosten

    Damit sind vor allem Barzahlungen an den Dienstleistenden von der Begünstigung ausgeschlossen (Bundesfinanzhof -Urteil vom 18. Dezember 2014 III R 63/13, BFHE 249, 93, BStBl. II 2015, 583; BFH-Beschluss vom 8. Mai 2012 III B 2/11, BFH/NV 2012, 1305; Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 10 EStG Rz. 146 [Dez. 2017]; ebenso: Bundesministerium der Finanzen , Schreiben vom 14. März 2012 IV C 4-S 2221/07/0012:012, BStBl I 2012, 307 = Anhang 19a EStH 2020, Rz, 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht