Rechtsprechung
BFH, 18.12.2014 - III R 63/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Abzug von Kinderbetreuungskosten für eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf ein Empfängerkonto
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 9c Abs 1, EStG § 9c Abs 3 S 3, SGB 4 § 8a, EStG § 35a, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010
Abzug von Kinderbetreuungskosten für eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf ein Empfängerkonto
- Bundesfinanzhof
Abzug von Kinderbetreuungskosten für eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf ein Empfängerkonto
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9c Abs 1 EStG 2009, § 9c Abs 3 S 3 EStG 2009, § 8a SGB 4, § 35a EStG 2009, EStG VZ 2009
Abzug von Kinderbetreuungskosten für eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf ein Empfängerkonto - IWW
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes
- rewis.io
Abzug von Kinderbetreuungskosten für eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf ein Empfängerkonto
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9c Abs. 1, Abs. 3 Satz 3
Abzug von Kinderbetreuungskosten für eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf ein Empfängerkonto - rechtsportal.de
EStG § 9c Abs. 1, Abs. 3 Satz 3
Voraussetzungen der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes - datenbank.nwb.de
Abzug von Kinderbetreuungskosten für eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf ein Empfängerkonto
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Abzug von Kinderbetreuungskosten für geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf Empfängerkonto
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kinderbetreuungskosten - und die geringfügig beschäftigte Betreuungsperson
- lto.de (Kurzinformation)
Betreuungskosten - Bares ist Unwahres
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Abzug von Kinderbetreuungskosten für geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf Empfängerkonto
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abzug von Kinderbetreuungskosten für geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf Empfängerkonto
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abzug von Kinderbetreuungskosten für eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf ein Empfängerkonto
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Voraussetzungen für Abzug von Kinderbetreuungskosten für geringfügig beschäftigte Betreuungsperson
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abzug von Kinderbetreuungskosten für geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf Empfängerkonto
- Jurion (Kurzinformation)
Steuerabzug von Kinderbetreuungskosten nur bei unbarer Zahlung
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Abzug von Kinderbetreuungskosten für geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf Empfängerkonto
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Kosten für Kinderbetreuung immer überweisen
- haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)
Kosten für Kinderbetreuung - Wie Babysitting steuerlich berücksichtigt werden kann
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Einkommensteuer: Kinderbetreuungskosten bei Barzahlung nicht absetzbar
- haerlein.de (Kurzinformation)
Voraussetzung für steuerliche Absetzung von Kinderbetreuungskosten
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Bekämpfung der Schwarzarbeit bei Kinderbetreuungskosten
- haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)
Nanny als Minijob - Zahlungsart entscheidet über Abzug
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Nachweisvoraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für Kinderbetreuung durch eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Geringfügig Beschäftigte
- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Gemeinsame Voraussetzungen des § 35a Abs. 2 EStG
- Kinderbetreuungskosten
- Die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ab 1.1.2012
- Die Berücksichtigung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten nach § 9c Abs. 1 EStG bis 31.12.2011
Sonstiges
- juris (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 20.03.2013 - 3 K 12356/12 1116
- BFH, 15.10.2013 - VI B 43/13
- BFH, 18.12.2014 - III R 63/13
Papierfundstellen
- BFHE 249, 93
- FamRZ 2015, 1189
- BStBl II 2015, 583
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- FG Niedersachsen, 20.03.2013 - 3 K 12356/12
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Abzug der Aufwendungen für die …
Auszug aus BFH, 18.12.2014 - III R 63/13
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. März 2013 3 K 12356/12 aufgehoben.Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 1116 veröffentlicht.
- BFH, 10.04.1992 - III R 184/90
Kürzung von Kinderbetreuungskosten (§ 33 c Abs. 1 EStG )
Auszug aus BFH, 18.12.2014 - III R 63/13
Beide Vorschriften erfassten "Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes" ohne danach zu differenzieren, ob diese Dienstleistungen im Rahmen eines Arbeits-, eines Dienst- oder eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses erbracht wurden (s. hierzu bereits Senatsurteil vom 10. April 1992 III R 184/90, BFHE 167, 436, BStBl II 1992, 814 zu § 33c EStG).
- BFH, 11.05.2023 - III R 9/22
Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG - …
Es fand unverändert Eingang in die ab 2006 beziehungsweise ab 2009 anzuwendenden Tatbestände für den Abzug von Kinderbetreuungskosten (vgl. § 4f, § 9 Abs. 5 Satz 1, § 9c und § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG a.F. sowie Senatsurteile vom 14.11.2013 - III R 18/13, BFHE 243, 514, BStBl II 2014, 383, Rz 10 ff. und vom 18.12.2014 - III R 63/13, BFHE 249, 93, BStBl II 2015, 583, Rz 15 ff.). - FG München, 24.08.2021 - 12 K 912/20
Keine Sonderausgaben bei Barzahlung von Kinderbetreuungskosten
Damit sind vor allem Barzahlungen an den Dienstleistenden von der Begünstigung ausgeschlossen (Bundesfinanzhof -Urteil vom 18. Dezember 2014 III R 63/13, BFHE 249, 93, BStBl. II 2015, 583;… BFH-Beschluss vom 8. Mai 2012 III B 2/11, BFH/NV 2012, 1305;… Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 10 EStG Rz. 146 [Dez. 2017]; ebenso: Bundesministerium der Finanzen , Schreiben vom 14. März 2012 IV C 4-S 2221/07/0012:012, BStBl I 2012, 307 = Anhang 19a EStH 2020, Rz, 23).